– mit dem Umweltpionier UFH, die für eine fachgerechte Entsorgung und Recycling sorgen.
Mehr zu UFH: https://ufh.at/

Defekte PV-Module müssen – neben Stromspeichern und Wechselrichtern – nach der neuen Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) ordnungsgemäß gesammelt und behandelt werden.

UFH als unser Partner bietet ein umfangreiches Serviceangebot:
Defekte PV-Module aus dem Ausland die bei der Electriply gekauft wurden können nun auch an die UFH-Sammelstellen (siehe Verzeichnis im Downloadbereich) mit dem von Electriply GmbH unterzeichneten Freigabeblatt unter Berücksichtigung der UFH Qualitätskriterien (siehe Downloadbereich Anlage 3+4) als befugter Sammler abgegeben werden.
Das UFH berücksichtigt so die gesamte Produktionskette einer Photovoltaikanlage und kümmert sich um die ordnungsgemäße Behandlung – ganz nach seinem Motto „Entsorgen mit gutem Wissen“ für diese Geräte:

Defekte PV-Module können nicht an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden, weil es sich bei PV-Modulen in Österreich um gewerbliche Geräte handelt. Bereits im Juli 2014 wurde aufgrund europäischer Vorgaben die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) novelliert. Neu ist, dass seit diesem Zeitpunkt auch PV-Module in den Geltungsbereich der EAG-VO fallen. Direkt betroffen sind jene, die Elektrogeräte (jetzt auch PV-Module) und Batterien zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzen: österreichische Hersteller, Importeure (Electriply GmbH), Händler, Installateure bei direktem Bezug aus dem Ausland.

Recycling Unterlagen / Documents

Sammelstellen / Collection-Points

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Freigabeblatt_PV-Vertrag / Release sheet PV contract

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Qualitätskriterien für die Übernahme / Quality-Criteria

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NEU - Recycling Dokumente

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UFH Zertifikat / UFH Certificate 2024

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